ECKERT Rechtsanwälte erreichen mit Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte die Verfahrensaufhebung der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH
Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn und nach Ablauf der formalen Widerspruchsfrist ist das Sanierungsverfahren zum 30. Juni 2025 aufgehoben. Damit steht die KJA Bonn wieder auf eigenen Beinen und kann in ihren – nun kostendeckenden - Regelbetrieb ohne Verfahrensrahmen übergehen.