Hinweisgebersystem – Compliance & Meldestelle
Die ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB hat eine interne Meldestelle gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet. Dieses Hinweisgeberportal steht den Mitarbeitenden von ECKERT sowie Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern zur Verfügung.
Die Meldestelle wird durch die ASCON-Datenschutz GmbH & Co. KG als Ombudsstelle von ECKERT betreut und betrieben.
Bitte beachten Sie: Mit dem Anklicken des Buttons „Zum Portal“ verlassen Sie die Internetpräsenz von ECKERT. Sie werden auf die von der ASCON-Datenschutz GmbH & Co. KG betriebene Meldestelle weitergeleitet.
Informationen zum Hinweisgebersystem
Um ethisches und gesetzeskonformes Verhalten sicherzustellen, hat ECKERT eine interne Meldestelle eingerichtet und deren Betrieb der ASCON-Datenschutz GmbH & Co. KG als unabhängige Ombudsstelle übertragen.
Die ASCON-Datenschutz GmbH & Co. KG fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Ihnen und ECKERT und sichert damit die Vertraulichkeit Ihrer Meldung.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zur Nutzung des Hinweisgebersystems:
Alle Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen (Hinweise) abzugeben.
Selbstverständlich können Sie Ihre Hinweise auch anonym abgeben, d.h. ohne persönliche Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch unter Umständen effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gegenüber anderen Personen als dem jeweiligen Hinweisbearbeiter, seinem Team und den gegebenenfalls zu beteiligenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
Nur der Hinweisbearbeiter und sein Team erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen aus Ihrem Hinweis werden streng vertraulich behandelt.
Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und die Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder unwahre Tatsachen sind zu unterlassen, da sich der Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.
Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters oder seines Teams über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen). Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstand per E-Mail informiert.
Alle Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) haben hier die Möglichkeit, Verstöße, die dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) unterfallen, zu melden.
Welche Verstöße Sie melden können und Informationen über externe Meldeverfahren finden Sie hier:
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:
https://ascon-datenschutz.de/datenschutz/datenschutzinformation-hinweisgeber/
Das Impressum der ASCON-Datenschutz GmbH & Co. KG finden Sie hier: