23. Oktober 2017

Veröffentlichung

BGH-Urteil zur Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Insolvenzreifeprüfung

Mit seiner Entscheidung vom 26.01.2017 (IX ZR 285/14) hat der Bundesgerichtshof die Haftung des Steuerberaters in Fällen der Insolvenz eines Mandanten verschärft. Dem Urteil zufolge hat jeder Steuerberater zu prüfen, ob die Aufstellung der Bilanz zu Fortführungswerten oder zu Liquidationswerten erfolgen muss. Bei der Erstellung eines mangelhaften Jahresabschlusses wird von einer nicht ordnungsgemäßen Auftragsausführung ausgegangen und der Steuerberater in die Haftung genommen. Unter dem Aspekt der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung droht zudem die strafrechtliche Verfolgung.

Die von Herrn Dr. Rainer Eckert dazu in Heft 19 der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStRK) veröffentlichte Urteilsbesprechung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Weitere Neuigkeiten passend zum Thema: