13. November 2017

Insolvenzverwaltung

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Einbecker BürgerSpital gGmbH eröffnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts Göttingen – Insolvenzgericht – vom 01.11.2017 wurde plangemäß das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Einbecker BürgerSpital gGmbH eröffnet. Wie beantragt, hat das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung angeordnet. Die Rechtsanwälte Dr. Rainer Eckert und Markus Kohlstedt unterstützen die Geschäftsführung im Rahmen der Durchführung der Eigenverwaltung. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Manuel Sack, Hannover, bestellt.

Der Krankenhausbetrieb wird nunmehr im eröffneten Insolvenzverfahren vollumfänglich, ohne Einschränkungen fortgeführt. Neben der weiteren Sanierung liegt der Schwerpunkt weiter in der Suche nach einem Investor. Derzeit liegen verschiedene indikative Angebote zur Übernahme des Krankenhauses vor.

Über das Einbecker BürgerSpital

Das Einbecker BürgerSpital ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit 103 Planbetten in den Abteilungen Allgemeine Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, Schmerz- und Palliativmedizin (mit Elementen der traditionellen chinesischen Medizin) sowie Anästhesie und Intensivmedizin. Die Versorgung der Patienten erfolgt in allen Fachbereichen ganzheitlich. Zum Einbecker BürgerSpital gehören außerdem eine Physiotherapieabteilung, ein ambulanter Krankenpflegedienst und eine Krankenpflegeschule mit 45 Ausbildungsplätzen für Gesundheits- und Krankenpflegekräfte.

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