Schutzschirmverfahren des Alfried Krupp Krankenhauses in Essen-Steele
Das Alfried Krupp Krankenhaus Steele (Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH) hat am 16.10.2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens vor dem zuständigen Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht – gestellt. Die aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesundheitspolitik und auch die Folgen der Corona-Pandemie haben das Krankenhaus in Essen-Steele schwer getroffen; gestiegene Kosten für Material, Personal und Energie können aktuell nicht bewältigt werden.
Seitens ECKERT Rechtsanwälte wird der Sanierungsprozess von unseren Partnern Dr. Mark Boddenberg, Kimon Kantis und Markus Kohlstedt sowie Mona Müller und Michael Schmidt begleitet. Ziel des Verfahrens ist die Optimierung des Krankenhausbetriebes, um es langfristig zukunftsfähig aufstellen zu können. Das aktuelle Geschehen im deutschen Gesundheitswesen begründe große Unsicherheiten für Krankenhausbetriebe, so Boddenberg. Das Schutzschirmverfahren böte bei frühzeitiger Einleitung die Möglichkeit für die Geschäftsführung, zügig Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen – so sei wertvolle Zeit im Hinblick auf die Neuausrichtung des Betriebes genutzt.
Das Alfried Krupp Krankenhaus ist Stiftungskrankenhaus der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und fungiert als Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. Das Krankenhaus verfügt über 320 Betten.
Die Sanierung des Krankenhauses erfolgt bei vollumfänglicher Weiterführung des Geschäftsbetriebs, auch die Zahlung der Löhne und Gehälter ist für die Dauer des Verfahrens sichergestellt. Zum Sachwalter wurde Stefan Denkhaus (BRL HH) bestellt.