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Schutzschirmverfahren des Alfried Krupp Krankenhauses in Essen-Steele

Das Alfried Krupp Krankenhaus Steele (Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH) hat am 16.10.2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens vor dem zuständigen Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht – gestellt. Die aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesundheitspolitik und auch die Folgen der Corona-Pandemie haben das Krankenhaus in Essen-Steele schwer getroffen; gestiegene Kosten für Material, Personal und Energie können aktuell nicht bewältigt werden.

Seitens ECKERT Rechtsanwälte wird der Sanierungsprozess von unseren Partnern Dr. Mark Boddenberg, Kimon Kantis und Markus Kohlstedt sowie Mona Müller und Michael Schmidt begleitet. Ziel des Verfahrens ist die Optimierung des Krankenhausbetriebes, um es langfristig zukunftsfähig aufstellen zu können. Das aktuelle Geschehen im deutschen Gesundheitswesen begründe große Unsicherheiten für Krankenhausbetriebe, so Boddenberg. Das Schutzschirmverfahren böte bei frühzeitiger Einleitung die Möglichkeit für die Geschäftsführung, zügig Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen – so sei wertvolle Zeit im Hinblick auf die Neuausrichtung des Betriebes genutzt.

Das Alfried Krupp Krankenhaus ist Stiftungskrankenhaus der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und fungiert als Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. Das Krankenhaus verfügt über 320 Betten.

Die Sanierung des Krankenhauses erfolgt bei vollumfänglicher Weiterführung des Geschäftsbetriebs, auch die Zahlung der Löhne und Gehälter ist für die Dauer des Verfahrens sichergestellt. Zum Sachwalter wurde Stefan Denkhaus (BRL HH) bestellt.

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Dr. Mark Boddenberg von ECKERT Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für E-Fahrzeughersteller e.Volution bestellt

Aachen, den 15. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die e.Volution GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der E-Fahrzeughersteller stellte beim zuständigen Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, den das Gericht mit Beschluss vom 14. November 2024 bewilligt hat. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist ECKERT-Partner Dr. Mark Boddenberg. Das in Aachen ansässige Unternehmen soll mithilfe eines Insolvenzplanes seine Zahlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Fortführung des Geschäftsbetriebs wiedererlangen. Die Sicherung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist über das Insolvenzgeld beabsichtigt.

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Kanzlei ECKERT begleitet mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH ins Schutzschirmverfahren

Bonn, den 14. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) im Sanierungsprozess. Für die KJA Bonn wurde heute bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als Generalhandlungsbevollmächtigte führen Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte mit Ihrem Restrukturierungs-Team die Organisation durch das Verfahren. Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufgestellt werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft vollumfänglich weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert.

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