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DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz: Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt

Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz hat am 08.08.2023 bei dem zuständigen Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht – einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Betroffen von der Insolvenz sind die Häuser in Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen, Neuwied und Alzey. Während die Vermögensverwaltungsbefugnis im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens bei der Geschäftsführung bleibt, wird mithilfe eines durch das Gericht zur Seite gestellten Sanierungsexperten ein Maßnahmenplan erarbeitet, um die Krankenhäuser wirtschaftlich langfristig zu stabilisieren.

Gestiegene Energiekosten seien gemeinsam mit der angespannten wirtschaftlichen Situation die wesentlichen Gründe für den Insolvenzantrag. Die medizinische Versorgung der betroffenen Häuser ist weiterhin vollumfänglich gewährleistet – „ein kleiner Lichtblick“, so der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Auch die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 2500 Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.

Seitens ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB wird der Sanierungsprozess von einem standortübergreifenden Expertenteam, bestehend aus Yvonne Seiler, Sarina Heilmann, Nico Gill, Hendrik Mysegades, unserem Frankfurter Partner Dr. Eike Happe sowie unserem Gründungspartner Dr. Rainer Eckert als vorläufiger Sachwalter begleitet. Verfahrensbevollmächtigter ist Stefan Denkhaus (BRL Hamburg).

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Dr. Mark Boddenberg von ECKERT Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für E-Fahrzeughersteller e.Volution bestellt

Aachen, den 15. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die e.Volution GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der E-Fahrzeughersteller stellte beim zuständigen Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, den das Gericht mit Beschluss vom 14. November 2024 bewilligt hat. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist ECKERT-Partner Dr. Mark Boddenberg. Das in Aachen ansässige Unternehmen soll mithilfe eines Insolvenzplanes seine Zahlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Fortführung des Geschäftsbetriebs wiedererlangen. Die Sicherung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist über das Insolvenzgeld beabsichtigt.

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Kanzlei ECKERT begleitet mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH ins Schutzschirmverfahren

Bonn, den 14. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) im Sanierungsprozess. Für die KJA Bonn wurde heute bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als Generalhandlungsbevollmächtigte führen Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte mit Ihrem Restrukturierungs-Team die Organisation durch das Verfahren. Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufgestellt werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft vollumfänglich weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert.

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