DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz: Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt
Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz hat am 08.08.2023 bei dem zuständigen Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht – einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Betroffen von der Insolvenz sind die Häuser in Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen, Neuwied und Alzey. Während die Vermögensverwaltungsbefugnis im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens bei der Geschäftsführung bleibt, wird mithilfe eines durch das Gericht zur Seite gestellten Sanierungsexperten ein Maßnahmenplan erarbeitet, um die Krankenhäuser wirtschaftlich langfristig zu stabilisieren.
Gestiegene Energiekosten seien gemeinsam mit der angespannten wirtschaftlichen Situation die wesentlichen Gründe für den Insolvenzantrag. Die medizinische Versorgung der betroffenen Häuser ist weiterhin vollumfänglich gewährleistet – „ein kleiner Lichtblick“, so der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Auch die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 2500 Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld gesichert.
Seitens ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB wird der Sanierungsprozess von einem standortübergreifenden Expertenteam, bestehend aus Yvonne Seiler, Sarina Heilmann, Nico Gill, Hendrik Mysegades, unserem Frankfurter Partner Dr. Eike Happe sowie unserem Gründungspartner Dr. Rainer Eckert als vorläufiger Sachwalter begleitet. Verfahrensbevollmächtigter ist Stefan Denkhaus (BRL Hamburg).