Klinikum Bad Bramstedt GmbH: Sanierung im Schutzschirmverfahren
Am 01.06.2023 hat die Klinikum Bad Bramstedt GmbH beim zuständigen Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Trotz guten Jahresabschlusses bestehen erhebliche Liquiditätsengpässe, welche sowohl auf die Corona-Pandemie als auch die steigenden Energiepreise zurückzuführen sind; das nun eingeleitete Schutzschirmverfahren soll einer Zahlungsunfähigkeit der Klinik präventiv entgegenwirken.
Wesentlicher Vorteil einer Sanierung via Schutzschirm ist neben der Eröffnung größeren Handlungsspielraums - etwa durch Überprüfung laufender Verträge sowie der Möglichkeit, vor allem im Energiebereich neue Vereinbarungen zu treffen - die gesicherte Zahlung der Löhne und Gehälter durch die Agentur für Arbeit für die Dauer des Verfahrens. Dies entlastet die Klinik nicht bloß in Höhe von rd. 6 Mio. Euro, sondern bietet auch den ca. 480 Mitarbeitenden entsprechende Sicherheit. Nicht zuletzt können im Wege des Schutzschirmverfahrens mit dem zu erarbeitenden Insolvenzplan interessengerechte Lösungen für die Gläubiger im Hinblick auf ihre Befriedigung gefunden werden.
Seitens ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB wird der Sanierungsprozess der Klinikum Bad Bramstedt GmbH durch ein standortübergreifendes Beraterteam, geführt von Dr. Stefanie Zulauf, Dorit Aurich, Michael Schütte sowie unserem Gründungspartner Dr. Rainer Eckert begleitet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Stefan Denkhaus (BRL HH) bestellt.