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Klinikum Bad Bramstedt GmbH: Sanierung im Schutzschirmverfahren

Am 01.06.2023 hat die Klinikum Bad Bramstedt GmbH beim zuständigen Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Trotz guten Jahresabschlusses bestehen erhebliche Liquiditätsengpässe, welche sowohl auf die Corona-Pandemie als auch die steigenden Energiepreise zurückzuführen sind; das nun eingeleitete Schutzschirmverfahren soll einer Zahlungsunfähigkeit der Klinik präventiv entgegenwirken.

Wesentlicher Vorteil einer Sanierung via Schutzschirm ist neben der Eröffnung größeren Handlungsspielraums - etwa durch Überprüfung laufender Verträge sowie der Möglichkeit, vor allem im Energiebereich neue Vereinbarungen zu treffen - die gesicherte Zahlung der Löhne und Gehälter durch die Agentur für Arbeit für die Dauer des Verfahrens. Dies entlastet die Klinik nicht bloß in Höhe von rd. 6 Mio. Euro, sondern bietet auch den ca. 480 Mitarbeitenden entsprechende Sicherheit. Nicht zuletzt können im Wege des Schutzschirmverfahrens mit dem zu erarbeitenden Insolvenzplan interessengerechte Lösungen für die Gläubiger im Hinblick auf ihre Befriedigung gefunden werden.

Seitens ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB wird der Sanierungsprozess der Klinikum Bad Bramstedt GmbH durch ein standortübergreifendes Beraterteam, geführt von Dr. Stefanie Zulauf, Dorit Aurich, Michael Schütte sowie unserem Gründungspartner Dr. Rainer Eckert begleitet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Stefan Denkhaus (BRL HH) bestellt.

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Dr. Mark Boddenberg von ECKERT Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für E-Fahrzeughersteller e.Volution bestellt

Aachen, den 15. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die e.Volution GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der E-Fahrzeughersteller stellte beim zuständigen Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, den das Gericht mit Beschluss vom 14. November 2024 bewilligt hat. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist ECKERT-Partner Dr. Mark Boddenberg. Das in Aachen ansässige Unternehmen soll mithilfe eines Insolvenzplanes seine Zahlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Fortführung des Geschäftsbetriebs wiedererlangen. Die Sicherung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist über das Insolvenzgeld beabsichtigt.

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Bonn, den 14. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) im Sanierungsprozess. Für die KJA Bonn wurde heute bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als Generalhandlungsbevollmächtigte führen Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte mit Ihrem Restrukturierungs-Team die Organisation durch das Verfahren. Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufgestellt werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft vollumfänglich weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert.

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