11. September 2017

Insolvency

Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Laserworking Garbsen GmbH

Am 29. August 2017 hat die Laserworking Garbsen GmbH beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht – einen Antrag auf Insolvenzeröffnung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt sowie die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Das Insolvenzgericht hat daraufhin die vorl. Eigenverwaltung gem. § 270b InsO (sog. „Schutzschirmverfahren“) angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert als vorläufigen Sachwalter eingesetzt.

Der Geschäftsbetrieb der Laserworking Garbsen GmbH wird durch die Geschäftsführung der Antragstellerin gemeinsam mit dem Sanierungsberater, dem insolvenzrechtlichen Berater sowie dem vorläufigen Sachwalter uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rd. 150 Mitarbeiter sind bis Ende Oktober 2017 durch das Insolvenzgeld gedeckt. Auch die Kunden und Lieferanten schenken der Laserworking Garbsen GmbH weiterhin das Vertrauen, so dass die weiteren Schritte der Sanierungs- und Restrukturierungsphase eingeleitet werden können.

Über die Laserworking Garbsen GmbH

Die Laserworking Garbsen GmbH ist seit 1990 in den Bereichen Laserschneiden, Laserbearbeitung, Umformen, Pulverbeschichtung und Montage komplexer Baugruppen aktiv. Als niedersächsisches Unternehmen zählt das Unternehmen zu den modernsten Laserbearbeitungs-zentren in Norddeutschland und produziert mit rund 150 Mitarbeitern täglich Qualität und Präzision für den industriellen Einsatz in einen internationalen Markt.

Presse:

Hannoversche Allgemeine Zeitung, 11.09.2017

http://m.haz.de/Hannover/Aus-d...

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