In den Insolvenzverfahren der Air Berlin Gruppe (Air Berlin 5. LeaseLux S.à.r.l, Az.: 36a IN 4589/17, Air Berlin PLC, Az.: 36a IN 4301/17 und airberlin Technik GmbH, Az.: 36a IN 4299/17) hat das Amtsgericht Charlottenburg Herrn Dr. Rainer Eckert zum Sonderinsolvenzverwalter bzw. Sondersachwalter bestellt.
Zu den Aufgaben des Sonderverwalters gehört es bestehende Verträge zwischen den Gruppengesellschaften zu prüfen, ggf. anzupassen oder zu beenden. Forderungen sind durch den Sonderinsolvenzverwalter geltend zu machen und ggf. durchzusetzen.