Am 22. September 2017 haben die JHD Deichhorst gGmbH und die JHD Mitte gGmbH beim Amtsgericht Delmenhorst – Insolvenzgericht – einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Das Insolvenzgericht hat daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung gem. § 270a, 270b InsO (sog. „Schutzschirmverfahren“) angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert als vorläufigen Sachwalter eingesetzt.
Der Geschäftsbetrieb beider Gesellschaften wird durch die Geschäftsführung der Antragstellerinnen gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg als insolvenzrechtlichen Berater sowie dem vorl. Sachwalter uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rd. 1.000 Mitarbeiter sind bis Ende November 2017 durch das Insolvenzgeld gedeckt. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wird der Sanierungs- und Restrukturierungsprozess fortgesetzt.
Über die Josef-Hospital Delmenhorst Krankenhaus gGmbH:
Nach dem Zusammenschluss der Delmenhorster Krankenhäuser betreiben das ehemalige St. Josef-Stift Delmenhorst und das ehemalige Klinikum Delmenhorst seit dem 1. September 2016 ein Krankenhaus unter dem Rechtsträger Josef-Hospital Delmenhorst Krankenhaus gGmbH. Die im Schutzschirmverfahren befindlichen Gesellschaften JHD Mitte gGmbH und JHD Deichhorst gGmbH sind paritätisch an der Krankenhausgesellschaft beteiligt.
Das Josef-Hospital Delmenhorst ist ein Krankenhaus der Regel- und Schwerpunktversorgung mit insgesamt 340 Betten. Das Angebot wird ergänzt durch ein Gesundheitszentrum sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum. An der von der Gesellschaft ebenfalls betriebenen Schule für Pflegeberufe werden in drei Jahrgängen 60 Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie jährlich Praxisanleiter ausgebildet.