Die heute erschienene Pressemitteilung Nr. 30/22 des DAV thematisiert die politische Debatte um eine erneute temporäre Modifizierung der Insolvenzantragspflicht. Die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, vertreten durch die Co-Vorsitzende Dr. Anne Deike Riewe und unseren Gründungspartner und Co-Vorsitzenden Dr. Rainer Eckert, sieht dieser Aussicht skeptisch entgegen.
Bestehende Handlungsmechanismen nutzen, denn Insolvenz muss heute keineswegs in die Abwicklung des Unternehmens münden: Das deutsche Sanierungsrecht bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um Unternehmen effektiv aus der Krise zu führen.
So spricht sich Dr. Anne Deike Riewe für die Ermutigung von Unternehmen aus, Sanierungsinstrumente aktiv einzusetzen, um sinnvoll Krisenbewältigung zu betreiben. Die wieder diskutierte gestellte Anpassung der Insolvenzantragspflicht böte dagegen lediglich Aufschub, könne jedoch keine langfristige Abhilfe schaffen.
Auch unser Gründungspartner Dr. Rainer Eckert betont die Effektivität des deutschen Insolvenzrechts mit Blick auf erfolgreiches Krisenmanagement. Angesichts der Tatsache, dass die aktuelle Energiekrise keine kurzfristig erledigte Situation sein wird, müsse – auch um aus vorangegangenen Fehlentscheidungen zu lernen – erst recht das vorhandene Arsenal aus dem Sanierungsrecht eingesetzt werden.
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