Mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover - Insolvenzgericht - vom 29.01.2018 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Funktaxen Schaller GmbH & Co. KG, Bad Nenndorf, (Az.: 905 IN 40/18 – 3-) angeordnet und Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Kanzlei Eckert Rechtsanwälte, Hannover, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Das Amtsgerichts Bückeburg – Insolvenzgericht – hat mit Beschluss vom 30.01.2018 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Funktaxen Schaller SHG GmbH & Co. KG, Bad Nenndorf, (Az.: 47 IN 8/18) angeordnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Kanzlei Eckert Rechtsanwälte, Hannover, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Geschäftsbetrieb beider Gesellschaften wird derzeit mit insgesamt 81 Mitarbeitern fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen sind bis Ende März 2018 über das Insolvenzgeld gesichert. Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer, Oliver Bertram, ist es nunmehr, Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung zu entwickeln.
Über die Funktaxen Schaller GmbH:
Gegenstand des 1967 in Kolenfeld unter dem Namen „Funk-Taxen Schaller“ gegründeten Unternehmens ist der Betrieb von Taxen. Zu dem Leistungsangebot der Gesellschaften gehören Fahrten aller Art, insbesondere aber auch Dialysefahrten, Krankenbeförderung, Patiententransfers, Flughafentransfers sowie Eil- und Kuriertransporte.