Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn und nach Ablauf der formalen Widerspruchsfrist ist das Sanierungsverfahren zum 30. Juni 2025 aufgehoben. Damit steht die KJA Bonn wieder auf eigenen Beinen und kann in ihren – nun kostendeckenden - Regelbetrieb ohne Verfahrensrahmen übergehen.
Dr. Mark Boddenberg, Partner und Rechtsanwalt, zieht ein positives Fazit: „In einem Umfeld, das sozialen Trägern immer weniger wirtschaftlichen Spielraum lässt, war es entscheidend, frühzeitig gegenzusteuern. Wir haben viele Gespräche mit Zuschussgebern und weiteren Beteiligten geführt, um die KJA Bonn bestmöglich aufzustellen. Ich danke daher insbesondere dem Leitungsteam der KJA Bonn sowie Dr. Christoph Niering und Susanne Lesche vom Team der Sachwaltung für ihr Vertrauen und ihren kontinuierlichen Einsatz.“
Michael Schütte, Wirtschaftsjurist (LL. M.) und Partner ergänzt: „Die kommunalen Auftraggeber der KJA Bonn waren in den intensiven Verhandlungen trotz knapper Haushalte zu Zugeständnissen bereit, was das Vertrauen in die hervorragende Arbeit der KJA Bonn und die handelnden Personen belegt. Dass wir unseren Teil zu der erfolgreichen Sanierung beitragen konnten, freut mich sehr. Mit der Bestätigung des Sanierungsplans haben wir eine langfristige Sicherung der KJA Bonn und ihrer Angebote erreicht, und gleichzeitig auch eine faire Lösung für die Gläubiger gefunden. Herzlichen Dank an alle Beteiligten.“
Das weitere interdisziplinäre Team setzte sich aus Rechtsanwältin Kristin Brocker, Rechtsanwalt Manuel Krauß und Steuerberater Michael Schmidt zusammen.