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ECKERT Rechtsanwälte begleitet Trägerin der Marianne-Strauß-Klinik und des angrenzenden Pflegeheims mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Markus Kohlstedt als Generalhandlungsbevollmächtigte im Schutzschirmverfahren

Köln/Hannover, den 24. Juni 2025. Dr. Mark Boddenberg und Markus Kohlstedt steuern die Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gGmbH als Generalhandlungsbevollmächtigte durch das Schutzschirmverfahren mit dem Ziel der wirtschaftlichen Neuausrichtung. Beide sind Experten auf dem Gebiet der Krankenhaussanierungen und haben bereits zahlreiche Häuser und medizinische Einrichtungen erfolgreich auf ihrem Sanierungsweg begleitet. Am heutigen Tag wurde vor dem zuständigen Amtsgericht Weilheim ein entsprechender Antrag auf Durchführung des Verfahrens gestellt.

Grund für den Schritt in das Verfahren sind gestiegene Kosten für Energie, Sachmittel und den Klinikneubau. Hinzukommen die anhaltenden gesundheitspolitischen Herausforderungen, die derzeit eine Vielzahl von Kliniken bundesweit treffen.

„Im medizinischen Bereich ist es entscheidend, dass Sanierungsverfahren keine Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben. Hier nutzen wir gezielt die Vorteile des Schutzschirmverfahrens. Wir arbeiten dabei eng mit den Gesellschaftern und der Geschäftsführung zusammen, um einen klar strukturierten und zukunftsorientierten Veränderungsprozess zu etablieren und so die wirtschaftliche Stabilität herzustellen“, so Dr. Mark Boddenberg.

„Unser Ziel ist es, die organisatorischen Strukturen zu stärken und die Gesundheitsversorgung langfristig abzusichern. Wichtig dabei für die Mitarbeitenden ist: Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist gewährleistet und wird während des vorläufigen Verfahrens von der Bundesagentur für Arbeit übernommen“, führt Markus Kohlstedt weiter aus.

Michael Verken, Rechtsanwalt, Partner und Geschäftsführer von Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wurde vom Amtsgericht Weilheim zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

In den kommenden Wochen und Monaten wird das Team gemeinsam mit der Geschäftsführung ein umfassendes Sanierungskonzept entwickeln, das neben den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten und Pflegeheimbewohnerinnen und Bewohnern auch das der Mitarbeitenden berücksichtigt.

ECKERT Rechtsanwälte wird die Sanierung zusätzlich zu Dr. Mark Boddenberg und Markus Kohlstedt als Generalhandlungsbevollmächtigte mit einem erfahrenen interdisziplinären Team bestehend aus Rechtsanwältin und Partnerin Kristin Brocker, Rechtsanwalt Manuel Krauß, Wirtschaftsjuristin Vivian Steinert sowie Steuerberater Michael Schmidt begleiten.

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Insolvency

Erfolgreicher Abschluss für Eigenverwaltungsverfahren des Naëmi-Wilke-Stifts Guben: ECKERT Rechtsanwälte erreichen für Insolvenzplan die Zustimmung der Gläubiger

Leipzig/Berlin, den 3. Juli 2025 Am 23. Juni 2025 hat das Amtsgericht Cottbus im Erörterungs- und Abstimmungstermin den Insolvenzplan für das Naëmi-Wilke-Stift Guben bestätigt. Dem gerichtlichen Beschluss vorausgegangen war die positive Abstimmung der Gläubiger. Damit können Dorit Aurich und Nicole Riedemann, die aus dem Team ECKERT Rechtsanwälte das Verfahren federführend begleitet haben, den Eigenverwaltungsprozess für das Krankenhaus erfolgreich abschließen. Zuvor konnte bereits das seinerzeit vom Stift betriebene Krankenhaus auf das Diakonissenhaus Teltow/Lehnin übertragen werden, welches den Betrieb als neue Trägerin fortführt.

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