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Gesetzesänderung: SanInsKG

Das SanInsKG wurde vom Gesetzgeber beschlossen und tritt mit dem morgigen Tage in Kraft.

Damit werden für den Zeitraum vom 09. November 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 sowohl der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung als auch die Planungszeiträume für Insolvenz- und Restrukturierungspläne auf vier Monate verkürzt.

Das SanInsKG ist Teil des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, das hier eingesehen werden kann.