zurück zur Übersicht

Gesetzesänderung: SanInsKG

Das SanInsKG wurde vom Gesetzgeber beschlossen und tritt mit dem morgigen Tage in Kraft.

Damit werden für den Zeitraum vom 09. November 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 sowohl der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung als auch die Planungszeiträume für Insolvenz- und Restrukturierungspläne auf vier Monate verkürzt.

Das SanInsKG ist Teil des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, das hier eingesehen werden kann.

Weitere Neuigkeiten

Show all posts
General information

"Die Insolvenz eines Krankenhauses" - Vortrag bei dem Berlin/ Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.

Der Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. lädt zu dem Vortrag unseres Gründungspartners Dr. Rainer Eckert „Die Insolvenz eines Krankenhauses“ ein.

Anhand einer case Study zu dem Verfahren der Imland-Kliniken werden nach einer grundlegenden Erläuterung der aktuellen Lage am Krankenhausmarkt typische Problemstellungen im Rahmen einer Insolvenz insbesondere kommunaler Krankenhäuser aufgezeigt und am echten Fall Lösungswege präsentiert.

Wann? 18. April 2023 ab 18 Uhr
Wo? IHK, Ludwig Erhardt Haus, Kleiner Vortragssaal, Fasanenstra 85, 10623 Berlin

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

Show all posts