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Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des gemeinnützigen Vereins Freie Jugendhilfe e.V. eröffnet

Durch Beschluss des Amtsgericht Schwarzenbek (AZ 1 IN 20/22) ist das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des gemeinnützigen Vereins Freie Jugendhilfe e.V. angeordnet und unser Hamburger Partner Andreas Romey zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Als gemeinnütziger Verein bietet die Freie Jugendhilfe e.V. Hilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG / SGB VIII) und Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) an. Die Freie Jugendhilfe e.V. (begann mit Maßnahmen für junge Straffällige und der Bereitstellung finanzieller Hilfen für Familien. 1988 wurden die ersten Wohnungen angemietet, in denen Jugendliche von sozialpädagogischen Fachkräften betreut wurden und Unterstützung zur schulischen und beruflichen Integration bekamen.

Bis heute ist der Verein stetig gewachsen. An fünf Standorten (Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Geesthacht und Lauenburg) bieten regionale sozialpädagogische Teams flexible, dem Bedarf entsprechende Hilfen an. Der Geschäftsbetrieb mit seinen 62 Mitarbeiter:innen und 5 Standorten / Wohngruppen läuft uneingeschränkt fort. Der gemeinnützige Verein soll mittels eines Insovenzplans saniert werden.