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Insolvenztag am 21.03.2019 - Praxisorientierter Überblick über das neue Insolvenzanfechtungsrecht

Nach §§ 129ff. InsO ist der Insolvenzverwalter berechtigt, Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anzufechten.

Gegenstand des Seminars ist die praxisorientierte Darstellung der Rechte und Möglichkeiten der betroffenen Gläubiger. Ziel ist es, Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Insolvenzanfechtung aufzuzeigen und Strategien darzustellen, um Anfechtungsrisiken zu minimieren.

Herr RA Ole Häger, Rechtsanwalt bei ECKERT Rechtsanwälte, und Herr RA Helmut Gurkau, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., führen durch den Insolvenztag.

Sie geben eine Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht, stellen Neuregelungen vor und schildern den Anfechtungsprozess aus richterlicher Sicht sowie die anwaltliche Beratung im Anfechtungsfall.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 21.03.2019 von 9:00 bis 17:00 Uhr in den Räumen des CTH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie online im Creditreform-Seminarkalender.

Für Rückfragen und die telefonische Anmeldung zum Seminar steht Frau Barbara Podolski (Creditreform Hannover-Celle, Bereich Seminarorganisation) gern zur Verfügung. Ihre Telefonnummer entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Seminarkalender.