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Schutzschirmverfahren der Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH

Unsere Partner Dr. Mark Boddenberg und Markus Kohlstedt begleiten die Rotkreuzklinik Linden gGmbH als Generalhandlungsbevollmächtigte im Sanierungsverfahren.
Dafür wurde gestern beim Insolvenzgericht in München ein Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Wie viele Kliniken in Deutschland sieht sich auch die Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH mit den Auswirkungen der Inflation, steigenden Energiekosten, den langfristigen
Folgen der Corona-Pandemie und damit einhergehenden erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Mithilfe einer Sanierung im Schutzschirmverfahren haben die Beteiligten eine gute Chance, das
Unternehmen wieder langfristig tragfähig aufzustellen. Dazu erhalten sie unterschiedliche Werkzeuge an die Hand, wie die Überprüfung bestehender Verträge oder die Möglichkeit, Vereinbarungen im Energiebereich zu treffen. Auch ermöglicht es die Agentur für Arbeit, dass für die Dauer des Verfahrens
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens ihre Gehälter und Löhne sicher ausgezahlt bekommen.
Die Rolle des vorläufigen Sachwalters übernimmt RA Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner.

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Insolvenzverwaltung

Dr. Mark Boddenberg von ECKERT Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für E-Fahrzeughersteller e.Volution bestellt

Aachen, den 15. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die e.Volution GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der E-Fahrzeughersteller stellte beim zuständigen Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, den das Gericht mit Beschluss vom 14. November 2024 bewilligt hat. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist ECKERT-Partner Dr. Mark Boddenberg. Das in Aachen ansässige Unternehmen soll mithilfe eines Insolvenzplanes seine Zahlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Fortführung des Geschäftsbetriebs wiedererlangen. Die Sicherung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist über das Insolvenzgeld beabsichtigt.

Insolvenzverwaltung

Kanzlei ECKERT begleitet mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH ins Schutzschirmverfahren

Bonn, den 14. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) im Sanierungsprozess. Für die KJA Bonn wurde heute bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als Generalhandlungsbevollmächtigte führen Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte mit Ihrem Restrukturierungs-Team die Organisation durch das Verfahren. Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufgestellt werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft vollumfänglich weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert.

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