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Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH – Insolvenzverwalter Dr. Hoos schließt Vergleich mit Aussonderungsberechtigten und will gegen Offizinapotheken anfechten

Zwischen dem Insolvenzverwalter der AvP Deutschland GmbH, anwaltliche Vertreter verschiedener Offizinapotheken, zu denen auch unsere Kanzlei gehörte, und dem Apothekerverband Nordrhein e.V. konnte eine Vergleichsvereinbarung über die (vergleichsweise) Abgeltung der etwaigen Aussonderungs- und Ersatzaussonderungsrechte der Offizinapotheken an den Kostenerstattungsansprüchen verhandelt werden. Die Zustimmung des Gläubigerausschusses sowie die Unterzeichnung der Beteiligten ist erfolgt. Der Insolvenzverwalter wird die betroffenen Offizinapotheken demnächst schriftlich über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung sowie den technischen Ablauf des Beitritts der Offizinapotheken zu dem Vergleich informieren. Sollten Sie von dem Vergleichsvorschlag betroffen sein, stehen wir Ihnen für eine Beratung jederzeit zur Verfügung. Wir beraten bereits eine große Anzahl von Offizinapotheken im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH und waren bei den Verhandlungen über den Vergleichsabschluss direkt beteiligt.

Der Insolvenzverwalter hat auf seiner Homepage weiter veröffentlicht, dass er die Zahlungen, die die Offizinapotheken am 11. September 2020 – mithin 4 Tage vor der Insolvenzantragstellung am 15. September 2020 – von der AvP Deutschland GmbH erhalten haben, nach den Regelungen der Insolvenzanfechtung gem. §§ 129ff InsO anfechten und die Beträge zurückverlangen wird. Sollten Sie von der Insolvenzanfechtung betroffen sein und ein Aufforderungsschreiben des Insolvenzverwalters erhalten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.