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Repräsentativbefragung des DKI: Schwache bis fehlende Investitionsfähigkeit als treibender Faktor im Rahmen der Erhöhung des Insolvenzrisikos

43 % der großen Krankenhäuser (≥ 600 Betten) gehen dabei von einer deutlichen bzw. sehr deutlichen Erhöhung des Insolvenzrisikos aus.

Krankenhaus-Barometer 2022 final.pdf (dki.de)

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Insolvenzverwaltung

Dr. Mark Boddenberg von ECKERT Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für E-Fahrzeughersteller e.Volution bestellt

Aachen, den 15. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die e.Volution GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren. Der E-Fahrzeughersteller stellte beim zuständigen Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, den das Gericht mit Beschluss vom 14. November 2024 bewilligt hat. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist ECKERT-Partner Dr. Mark Boddenberg. Das in Aachen ansässige Unternehmen soll mithilfe eines Insolvenzplanes seine Zahlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Fortführung des Geschäftsbetriebs wiedererlangen. Die Sicherung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist über das Insolvenzgeld beabsichtigt.

Insolvenzverwaltung

Kanzlei ECKERT begleitet mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH ins Schutzschirmverfahren

Bonn, den 14. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) im Sanierungsprozess. Für die KJA Bonn wurde heute bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als Generalhandlungsbevollmächtigte führen Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte mit Ihrem Restrukturierungs-Team die Organisation durch das Verfahren. Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufgestellt werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft vollumfänglich weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert.

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