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Wirtschaftsminister Habeck: Schutzschirm für den Mittelstand angekündigt

In ihrem Beitrag vom 08.09.2022 greift die FAZ die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigten Entlastungsmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Energiekrise auf, welche insbesondere die Unterstützung mittelständischer Unternehmen beinhalten sollen.

Die Einschätzung führender Wirtschaftsforscher prognostiziert für das Jahr 2023 eine Inflation von bis zu 9,5 %, während bei der deutschen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt, BIP) ein Rückgang von 1,4 % erwartet wird. Deutschland befände in einem „Abwärtssog“, nachdem es sich erst von den Folgen der COVID-19-Pandemie zu erholen begann.

So verwundert der fordernde Blick in Richtung Bundesregierung nicht: Das derzeit bestehende Entlastungspaket nimmt vordergründig Privathaushalte in den Fokus seiner Unterstützung. Nun soll die für Unternehmen vorgesehene Entlastung angepasst werden, indem der Kreis antragsberechtigter Unternehmen erweitert werden soll.

Aktuell können Zuschüsse zu gestiegenen Energiekosten beantragt werden, sofern das Unternehmen einer als energieintensiv eingestuften Branche zuzuordnen ist und es am internationalen Wettbewerb teilnimmt.

Im Bereich der nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse soll folgende Neuerung eintreten: Diese sollen sich fortan auch an kleinere Unternehmen richten, welche keine internationale Konkurrenz haben. Das Moment der Energieintensivität, welches bei größeren Unternehmen als Differenzierungskriterium herangezogen wird, soll auch bei kleineren Unternehmen bezüglich des Verhältnisses zum Produkt oder Umsatz von Bedeutung sein. Zudem betonte Wirtschaftsminister Habeck die zeitliche Befristung der geplanten Änderungen, schließlich strebe man Maßnahmen an, die die Preissteigerung dauerhaft stoppen sollen.

Habeck war nach seinem Auftritt in der ARD-Talkshow „Maischberger“ in die Kritik geraten. Wurde ihm einerseits eine nahezu gleichgültige Haltung bezüglich drohender Insolvenzen kleinerer Unternehmen vorgeworfen, mehrten sich vor allem Stimmen aus dem Bereich der Insolvenzverwaltung, welche ihre Bedenken aus gewissermaßen entgegengesetzter Perspektive äußerten. Gründungspartner Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV, bemängelte die wiederholt geplante Verkürzung des Prognosezeitraums im Rahmen des Überschuldungstatbestandes nach § 19 InsO auf vier Monate. Das Festhalten an dem Grundsatz „Insolvenzvermeidung um jeden Preis“ verhindere die effiziente Nutzung sanierungsrechtlicher Möglichkeiten. Das als Krisenrecht zu begreifende Insolvenzrecht werde so unnötig in den Hintergrund gedrängt. Die erfolgreiche Sanierung der Fluggesellschaft Condor sowie des Versorgers Prokon seien aktuelle Beispiele für das Potenzial der bestehenden sanierungsrechtlichen Handlungsmechanismen.

Neben den benannten Neuerungen soll auch eine finanzielle Belohnung derjenigen Unternehmen erfolgen, welche ihren Gasverbrauch nachweislich verringern. In diesem Zusammenhang appellierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an die Bundesregierung, neben der Unterstützung in der Not müsse auch im Vorfeld agiert werden, um hinreichend Energie zur Verfügung stellen zu können. Dies sei möglich, indem die in Deutschland verbleibenden Atomkraftwerke länger aktiv genutzt würden. Habeck möchte dagegen lediglich zwei der in Deutschland vorhandenen Kraftwerke bis April 2023 auf Reserve bereithalten und nur im Falle tatsächlicher Engpässe auf ihre Nutzung zurückgreifen.