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Verlängerung und Erneuerung der Überbrückungshilfe III: Ersatz von Anwaltskosten für insolvenzabwendende Restrukturierung

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bis zum September 2021.

Bedingung für die Gewährung ist neben einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, dass zwischen November 2020 und Juni 2021 coronabedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen sind. Die Antragstellung kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden.

Zur Antragstellung ist eine rechtliche Beratung durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende oder Rechtsanwält:innen nötig. Die Kosten der Antragstellung werden im Rahmen der Überbrückungshilfe III bezuschusst - wenden Sie sich also jetzt an unsere Sanierungsprofis unter info@eckert.law oder der Telefonnummer 0511 - 62 62 87 0. Unser Team um Rechtsanwalt und Partner Ole Häger berät Sie gern.