zurück zur Übersicht

KMG Kliniken übernehmen die DRK Kliniken Thüringen Brandenburg

Am 12. Dezember 2018 hatten die DRK Kliniken Thüringen Brandenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom 1. März 2019 hat das Amtsgericht Mühlhausen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft antragsgemäß eröffnet, die Eigenverwaltung angeordnet und RA Dr. Rainer Eckert zum Sachwalter bestellt.

KMG wird unmittelbar nach Rechtskraft des Insolvenzplans sämtliche Geschäftsanteile an der Gesellschaft übernehmen. Bis dahin wird das bisherige Team der Eigenverwaltung das Unternehmen leiten.

„Es ist eine schöne Nachricht, dass wir mit KMG einen vertrauenswürdigen Partner gewinnen konnten, der darüber hinaus sogar gut regional verwurzelt ist. Eigenverwaltung, Sachwaltung und Gläubigerausschuss haben es sich aufgrund der vielen guten Angebote und der vielen verschiedenen zu berücksichtigenden Interessen nicht leicht gemacht und nun diese hervorragende Lösung gewählt“, so RA Dr. Rainer Eckert.

Stefan Eschmann, Vorstandvorsitzender der KMG Kliniken: „Ich freue mich sehr und bin stolz darauf, dass die DRK Kliniken Thüringen Brandenburg zukünftig Teil der KMG Kliniken sind. Ich begrüße die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRK Kliniken herzlich bei den KMG Kliniken. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass die DRK Krankenhäuser in Thüringen und Brandenburg schnell wieder in die Erfolgsspur kommen. Als langjähriger Betreiber von Akutkrankenhäusern und ärztlich gegründeter Gesundheitsdienstleister sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für die medizinische Versorgung der Menschen in unseren Einrichtungen bewusst. Wir werden die Standorte auf medizinisch hohem Niveau weiterentwickeln.“

Die Eigenverwaltung mit dem Restrukturierungsteam um die Generalbevollmächtigten Dirk Schoene, Stefan Ettelt und Christian Eckert wird nun in Abstimmung mit KMG die Insolvenzpläne kurzfristig bei Gericht einreichen. Die Entscheidung über die Annahme der Insolvenzpläne bleibt den Gläubigern vorbehalten, die in einer Gläubigerversammlung über die Insolvenzpläne abzustimmen haben. Nach Zustimmung durch die Gläubiger und Umsetzung der Insolvenzpläne kann das Insolvenzverfahren voraussichtlich Ende Juni 2019 aufgehoben werden.

„Die DRK-Kliniken in Thüringen und Brandenburg haben damit einen großen Schritt nach vorne gemacht. Mit KMG gibt es nun einen zukünftigen Eigentümer, der den DRK-Kliniken eine positive zukunftsorientierte Perspektive bietet“, sagt der Generalbevollmächtigte Rechtsanwalt Dirk Schoene (Dentons). „Und darüber hinaus ist es ein wichtiges Signal, das uns alle insbesondere sehr für die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort freut“, fügt Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Kulitzscher&Ettelt) hinzu.