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„Zum noch immer ungeklärten Verhältnis von Steuerrecht und Insolvenzrecht“, ZInsO 2018, 2735

Der Aufsatz nimmt Bezug auf das Urteil des FG Münster vom 16.05.2018 – 7 K 783/17, veröffentlicht in der ZInsO 2018, 2320.

Das FG Münster hatte entschieden, dass der Geschäftsführer für während einer vorläufigen Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuerrückstände haftbar gemacht werden kann, selbst wenn der vorläufige Sachwalter der Abführung der Steuerrückstände mündlich widersprochen hatte.

Den vollständigen Artikel finden Sie bei Jurion.